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Ab dem 19. Januar bieten wir an mehreren Terminen Kunden-Webinare zu TEO an. Unsere Mitarbeiter zeigen Ihnen dort die wichtigsten TEO-Funktionen, geben wertvolle Tipps und beantworten Ihre Fragen. Die kostenlosen Online-Veranstaltungen richten sich an Kunden, die sich bereits in TEO angemeldet haben und die Anwendung nutzen sowie an alle, die es in Kürze vorhaben.
Unser interaktiver Kalender bietet Ihnen verschiedene Einstellmöglichkeiten, die Sie an- oder abwählen können. So können Sie sich z.B. unsere Gewinnspar-Ziehungen und die bayerischen Schulferien-Termine anzeigen lassen. Auch persönliche Eintragungen sind möglich.
So funktioniert's am besten: Kalender auf den eigenen PC runterladen und die Datei öffnen. Anschließend oben rechts die entsprechenden Einstellungen an- oder abwählen, nach Bedarf Einträge im Kalender machen und am Rechner weiternutzen oder ausdrucken.
Aktuell werden unsere Kunden per Kontoauszug bzw. in der Postbox im Online-Banking über die Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis informiert. Bitte beachten Sie hierbei:
Auch mit Beginn der verschärften Corona-Maßnahmen ab dem 16. Dezember 2020 bleiben die Filialen der Sparda-Bank München regulär geöffnet. Bestehende Termine behalten ihre Gültigkeit.
Sie möchten in der aktuellen Situation dennoch lieber nicht persönlich vorbeikommen? Nutzen Sie als Alternative einfach unsere digitalen und telefonischen Angebote, um mit uns in Kontakt zu treten. Für allgemeine Service-Anfragen sind wir per E-Mail und auf WhatsApp für Sie da. Aufträge können Sie uns jederzeit per gesicherter Nachricht im Online-Banking übermitteln. Zudem ist unser Service Telefon rund um die Uhr erreichbar.
Freistellungsaufträge überprüfen
Sparer und Anleger mit mehreren Bankverbindungen sollten vor dem 31. Dezember 2020 ihre Freistellungsaufträge kontrollieren: Sind die vom Steuerabzug frei gestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal verteilt? Eventuell kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein, bevor die ersten Kapitalerträge im neuen Jahr gutgeschrieben werden.
Beruflich bedingte Ausgaben tätigen
Ausgaben für Fachliteratur, Büromaterial oder Berufskleidung lohnen sich in 2020 nur noch, wenn dadurch der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Arbeitnehmer/Jahr überschritten wird. Ansonsten gilt die Pauschale ohnehin, weil sie vom Finanzamt automatisch berücksichtigt wird.
Riester-Zulagen sichern
Riester-Sparer sollten sich vergewissern, ob ihre Einzahlungen in diesem Jahr ausreichen, um die staatliche Zulage und gegebenenfalls die Kinderzulagen zu bekommen. Die volle Förderung gibt es nur, wenn mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt wurden (inkl. der staatlichen Zulagen). Nachzahlungen sind noch bis zum Jahresende möglich. Sinnvoll ist es, einen Dauerzulagenantrag bei der Bank oder der Versicherung zu stellen.
Kostenlose Sondertilgung nutzen
Haus- und Wohnungsbesitzer, die im Rahmen ihres Immobilienkredits eine jährliche Sondertilgung vereinbart haben, sollten überprüfen, inwieweit sie dieses Recht genutzt haben oder noch bis Jahresende nutzen wollen. Bei dem historisch niedrigen Zinsniveau ist der finanzielle Vorteil einer Sondertilgung in der Regel höher als der Zinsertrag einer Geldanlage.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken
Ab sofort steht Ihnen der neue VIMpay-Aufladeprozess zur Verfügung.
Für die Aufladung von VIMpay-Guthaben ist jetzt nur noch eine Freigabe mittels SecureApp notwendig. Somit entfällt der Umweg über die SpardaApp und auch TEO wird für die Aufladung nicht benötigt. Dadurch können wir Ihnen nun einen noch schnelleren und einfacheren Aufladeprozess anbieten.
Schon eine schwere Grippe kann ausreichen, dass man vorübergehend auf die Hilfe anderer angewiesen ist, zum Beispiel um seine Bankgeschäfte fristgerecht zu erledigen. Für solche Fälle lohnt es sich, eine Vertrauensperson mit einer Bankvollmacht auszustatten. Auch im Urlaub kann es Gold wert sein, wenn im Notfall eine Vertrauensperson von zuhause aus helfen kann: zum Beispiel wenn die Karte gestohlen wird.
Mit einer Bankvollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen beispielsweise Überweisungen oder Bargeldauszahlungen zu tätigen. Unsere Mitarbeiter in den Filialen helfen Ihnen gerne und sind für weitere Informationen zur Bankvollmacht für Sie da.
Unser Tipp, wenn Sie noch keine Bankvollmacht erteilt haben: Sie können diese auch bequem über das Online-Banking (ServiceCenter) beauftragen.
In Sekundenschnelle bezahlen - ganz einfach ohne PIN oder Unterschrift. Bezahlen Sie kontaktlos mit Ihrer Debitkarte und mit Ihrer Mastercard (Kreditkarte). Achten Sie dabei einfach auf das Wellensymbol auf Ihrer Karte und am Bezahlterminal.
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