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Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass alle Kund*innen ihren Banken eine ausdrückliche Zustimmung zu AGB-Änderungen geben müssen. Ihre Zustimmung galt in der Vergangenheit als erteilt, wenn Sie den Änderungen nicht widersprochen haben.
Ende Juli 2021 haben Sie Post von uns erhalten. Wir haben Sie über die Zusammenhänge und Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2021 informiert.
Aktueller Hinweis: Ab dem 01. Juli 2022 verzichtet die Sparda-Bank München eG bis auf weiteres auf die Berechnung des Verwahrentgelts auf Einlagen (zur Pressemeldung). Bitte beachten Sie: Die Zustimmung zum Verwahrentgelt stellt nach wie vor die vertragliche Grundlage der Geschäftsbeziehung mit Ihnen dar.
Haben Sie Ihre Zustimmung schon erteilt? Falls nicht, senden Sie uns unbedingt die ausgefüllten Formulare zurück.
Ohne Ihre aktive Zustimmung steht unsere Geschäftsbeziehung auf keiner rechtlich sicheren Grundlage.
Zur Zustimmung über TEO:
Hier können Sie die benötigten Formulare erneut anfordern:
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom April sind Banken dazu verpflichtet, für die Änderungen von Entgelten und Bedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen.
Dieses Gerichtsurteil stellt unsere Genossenschaft vor große Herausforderungen. Hierzu haben wir im Kundenmagazin Sparda aktuell (Ausgabe September) näher berichtet.
Das BGH-Urteil vom 27. April 2021 betrifft alle Banken und Sparkassen, die ihre Geschäftsbedingungen mittels des sogenannten AGB-Änderungsmechanismus geändert haben. Diese Vorgehensweise war bislang jahrelang in der Praxis anerkannt und akzeptiert. Im Vertrauen auf diese unbeanstandet gebliebene Praxis haben wir in den vergangenen Jahren den AGB-Änderungsmechanismus unter anderem auch für die Einführung der Kontoführungsgebühren genutzt.
Nun hat der BGH entschieden, dass die verwendeten AGB-Klauseln mit diesem Mechanismus nicht transparent genug und damit unwirksam sind. Daraus folgt, dass wir ein Schweigen nicht als Zustimmung werten dürfen. Daher müssen nun alle Kunden den entsprechenden Änderungen explizit zustimmen, um unsere vertragliche Basis mit Ihnen eindeutig und für Sie und uns als Bank rechtssicherer zu gestalten.
Aufgrund der Menge an Zustimmungserklärungen, die wir erhalten, ist eine kundenindividuelle Bestätigung über den Erhalt der Unterlagen leider nicht möglich. Sollten Ihre Unterlagen wider Erwarten (z.B. auf dem Postweg) verloren gehen, können Sie aber beruhigt sein: wir werden nochmals zu Ihnen Kontakt aufnehmen.
Dies würden wir sehr bedauern, da wir in diesem Fall keine Grundlage für eine rechtlich sichere Fortführung unserer Geschäftsverbindung haben werden.
Die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters ist ausreichend.
Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie mehrere Kontoverbindungen (Kundenstammnummern) bei uns haben, zum Beispiel ein Gemeinschaftskundenstamm und ein Einzel-Kundenstamm. In diesem Fall haben wir Ihnen jeweils einen Informationsbrief pro Kundenstammnummer mit den neuen Änderungen zukommen lassen.
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