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Termine, Fristen & Wissenswertes zum Jahresende

Von Prämien und Zulagen vom Staat über Freistellungsaufträge bis zu Überweisungsfristen – wir geben Ihnen einen Überblick, was 2023 noch zu beachten ist.

1. Termine zum Jahresende

Überweisungen (Gutschrift bei Empfänger*in soll noch im Jahr 2023 erfolgen)

  • Aufträge per Online- sowie Telefon-Banking erledigen Sie in diesem Fall bitte bis zum 28. Dezember 2023 bis spätestens 14:00 Uhr. Für beleghafte Zahlungsaufträge, die über den elektronischen Briefkasten in unseren Filialen eingereicht werden, gilt der 27. Dezember 2023, 13:00 Uhr.

Sparurkunden und Kontoauszüge

  • An unseren Kontoauszugsdruckern erhalten Sie ab dem 3. Januar 2024 Ihre Kontoauszüge und Sparurkunden. In der Postbox im Online-Banking stehen Ihnen diese Unterlagen spätestens ab dem 6. Januar 2024 zur Verfügung. Kund*innen, die den Postversand gewählt haben, erhalten die Auszüge und Unterlagen zum gewohnten Versandtermin.

Freistellungsauftrag

  • Richten Sie noch bis 21. Dezember für das Jahr 2023 einen Freistellungsauftrag bei uns ein. Wir möchten sicherstellen, dass Sie keinen unnötigen Steuerabzug von Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen für dieses Jahr haben.

2. Zulagen und Prämien

Wohnungsbauprämie

  • Als Finanzierungsbaustein oder Modernisierungsreserve gehört zum Erwerb eines Eigenheims seit jeher der Bausparvertrag. Der Staat belohnt das Bausparen mit einer Wohnungsbauprämie - bis zu 70,- Euro p.P.! Sie haben noch keinen Bausparvertrag? Dann schließen Sie jetzt noch einen ab. Mit Brutto-Einkommensgrenzen von 44.000,- Euro (Single) / 88.000,- Euro (Ehepaar) sind über 70 % der Bevölkerung berechtigt für die Wohnungsbauprämie.

Riester-Förderung

  • Riester-Verträge sind die am höchsten geförderte Form der Altersvorsorge in Deutschland. Kinderreiche Familien profitieren von der attraktiven Kinderzulage, Sparer mit höherem Einkommen freuen sich über zusätzliche Steuervorteile. Wichtig: Die Riester-Förderung ist unabhängig von Ihrer Einkommensgrenze.

Vermögenswirksame Leistungen

  • Millionen von Arbeitnehmenden haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vL). Sie investieren Ihre vermögenswirksame Leistungen z.B. in einen Bausparvertrag? Dann unterstützt Sie der Staat zusätzlich mit einem Bonus von 9 % auf die Beträge, die Sie von Ihrem Arbeitgeber als vL erhalten. Beim Aktienfondssparen sind es bis zu 20 %.

Wichtig: Die Prämien und Zulagen müssen dieses Jahr beantragt werden, um sie für 2023 noch zu erhalten.

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