1 Zur Sicherung der vollen staatlichen Zulagen beträgt der Beitrag 4 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich Zulagen, maximal jedoch 2.100 Euro pro Jahr.
2 Der Inflation können Sie entgegenwirken, indem Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen. Um den Versicherungsschutz regelmäßig anzupassen, kann bei Vertragsabschluss vereinbart werden, dass der Beitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung jährlich um einen von Ihnen gewählten Prozentsatz erhöht wird. Das jährliche Aussetzen einer solchen Erhöhung ist unbegrenzt möglich. Die Beiträge dürfen den geförderten Höchstbeitrag nicht überschreiten.
3 Sie können wiederholt Ihre Beiträge erhöhen und flexibel Zuzahlungen leisten bis zur jährlichen Höchstbeitragsgrenze.
4 Sie können sich bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen lassen, ohne dass Sie die darauf entfallende Riesterförderung verlieren.
5 Wer 4 Prozent seines Brutto-Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen, höchstens 2.100 Euro pro Jahr) in die Riester-Rente einzahlt, bekommt die vollen Zulagen. Fällt der Beitrag geringer aus, werden die staatlichen Zulagen gekürzt.
6 Ihre Beiträge, also den Eigenanteil und die Zulagen, können Sie in der Steuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend machen und so möglicherweise eine zusätzliche Steuererstattung erhalten.
7 Für die Finanzierung einer eigengenutzten Wohnimmobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des geförderten Kapitals entnehmen oder die Allianz RiesterRente vollständig dafür einsetzen.
8 Um Ihre Beiträge zu Ihrer Allianz RiesterRente auch im Fall einer Berufsunfähigkeit fortlaufend zu sichern, können Sie eine zusätzliche Rente zur Beitragssicherung abschließen. Auch diese Beiträge sind staatlich gefördert durch Zulagen und mögliche zusätzliche Steuervorteile. Steigt Ihr Beitrag zur RiesterRente wird auch die Berufsunfähigkeitsrente zur Beitragssicherung angepasst.