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Riester-Rente - die Altersvorsorge mit staatlichen Zuschüssen

Für den Ruhestand vorsorgen

Drei Anlagemöglichkeiten für Ihre Riester-Rente

Bei uns haben Sie die Wahl: Die klassische Rentenversicherung, Wohnriester oder einen Fondssparplan. Die ersten beiden Anlageformen bieten ein Höchstmaß an Sicherheit bei durchschnittlichen Renditen. Fondssparpläne hingegen locken – je nach Entwicklung der Finanzmärkte – mit höheren Erträgen. Dafür nehmen Sie aber das Risiko in Kauf, bei schlechter Marktlage zwischendurch Verluste hinnehmen zu müssen. Die Rückzahlung Ihrer eingezahlten Beiträge ist garantiert!

Älteres Pärchen am Strand spazierend

Was macht Riestern so attraktiv?

Das Besondere der Riester-Rente sind die staatlichen Zuschüsse, die es so kaum bei einer anderen Form der Altersvorsorge gibt: Der Staat schenkt Ihnen Geld und belohnt damit Ihre Eigeninitiative für eine private Altersvorsorge.

Riester-Sparen: Wer kann riestern?

Förderberechtigt sind

  • Rentenversicherungspflichtige Angestellte und Arbeiter*innen
  • Nicht erwerbsfähige Eltern während der Kindererziehung
  • Geringfügig Beschäftigte auf Basis von 400 Euro, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosenhilfe
  • Pflichtversicherte Selbstständige wie Handwerker oder auch Künstler*innen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld und Erwerbsunfähigkeitsrente oder -pension
  • Beamte, Richter*innen, Berufssoldaten*innen und Angestellte des öffentlichen Dienstes
  • Auszubildende: Für Azubis gibt es einen 200 Euro-Bonus!

Die wichtigsten Vorteile der Riester-Rente:

  • Alle die sparen, erhalten jährlich 175 Euro Grundzulage.
  • Für jedes Kind zahlt der Staat 300 Euro – Jahr für Jahr!
  • Für alle Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind, 185 Euro.
  • Jährliche Einzahlungen können bis zu einer Summe von 2.100 Euro von der Steuer abgesetzt werden!
  • Während der Sparphase zahlen Sie keine Abgeltungsteuer auf Ihre Erträge Ihres Riester-Vertrages. Erst bei der Auszahlung müssen Sie Steuern zahlen – und zwar in der Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes.
  • Sollten Sie arbeitslos werden, wird Ihr Guthaben aus Riester-Verträgen nicht als Vermögen angerechnet. Das heisst: Auch als Hartz-IV-Empfänger*in bleiben Ihnen die Ersparnisse aus Ihrem Riester-Vertrag!

Wie funktioniert das Förderverfahren?

Um sich alle staatlichen Förderungen zu sichern, müssen Sie lediglich einen geringen Prozentsatz Ihres Einkommens auf ein Riester-Sparkonto einzahlen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, welche Möglichkeiten für Sie die beste ist:

Zusammen mit der vielfach ausgezeichneten Fondgesellschaft Union Investment bieten wir mit der SpardaProfiRente ein Produkt mit hohen Renditechancen. Sowohl die staatlichen Zulagen als auch Ihre Einzahlungen werden dabei in einen Aktien- oder Rentenfonds investiert und flexibel umgeschichtet.

Mit einem Wohn-Riester-Vertrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie einige tausend Euro bei der Finanzierung Ihrer eigenen vier Wände sparen. Anders als bei klassischen Riester-Verträgen fließen Ihre Einzahlungen und Zulagen in einen Bausparvertrag – wir zeigen Ihnen gerne alle Möglichkeiten.

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