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Der Sparerfreibetrag wird erhöht: Behalten Sie jetzt Ihren Freistellungsauftrag im Blick.
Der Freistellungsauftrag gilt immer vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Kalenderjahres. Ändern sich die Sparerfreibeträge, muss der Freistellungsauftrag entsprechend angepasst werden. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ist Pflicht.
Was ist eine Steuer-Identifikationsnummer?
Ohne die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer kann kein Freistellungsauftrag hinterlegt werden. Bei von Eheleuten gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen müssen beide Steuer-Identifikationsnummern angegeben werden.
Die Höchstgrenze des Sparer-Pauschbetrags | |
---|---|
Einzelpersonen | 1000,- Euro pro Jahr |
Zusammenveranlagte | 2000,- Euro pro Jahr |
Wenn Sie bereits den maximalen Betrag von 801,- bzw. von 1.602,- Euro bis auf weiteres erteilt haben, erhöht sich dieser Betrag zum 01.01.2023 automatisch auf 1.000,- Euro bzw. 2.000,- Euro. Sie müssen dafür nichts tun.
Wenn Ihr Freistellungsauftrag bei uns aktuell niedriger ist als die mögliche Obergrenze, erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 %.
Wenn Sie mehrere Freistellungsaufträge erteilen, achten Sie darauf, dass die Gesamtsumme nicht höher ist als Ihr persönlicher Höchstbetrag. Wir als Bank müssen Ihre Zinserträge direkt ans Finanzamt melden.
Nutzen Sie diesen höheren Freibetrag in Kombination mit unseren attraktiven Geldanlage-Angeboten.
Wir beraten Sie gern! Vereinbaren Sie einen Termin unter 089 55142-400 oder online unter www.sparda-m.de/termin.
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Wir sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr für Sie da. Bitte senden Sie uns keine kontobezogenen Daten über den Chat. Nutzen Sie hierfür eine gesicherte Nachricht aus dem Online-Banking oder rufen Sie uns an.
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