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Sparerfreibetrag: Behalten Sie Ihren Freistellungsauftrag im Blick
Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ist Pflicht.
Was ist eine Steuer-Identifikationsnummer?
Ohne die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer kann kein Freistellungsauftrag hinterlegt werden. Bei von Eheleuten gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen müssen beide Steuer-Identifikationsnummern angegeben werden.
Die Höchstgrenze des Sparer-Pauschbetrags | |
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Alleinstehende | 801,- Euro pro Jahr |
Ehepaare | 1.602,- Euro pro Jahr |
Wenn Sie mehrere Freistellungsaufträge erteilen, achten Sie darauf, dass die Gesamtsumme nicht höher ist als Ihr persönlicher Höchstbetrag. Wir als Bank müssen Ihre Zinserträge direkt ans Finanzamt melden.
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