Online-Banking

Echtzeitüberweisung

Ab 2025 wird die Echtzeitüberweisung gesetzlicher Standard. Für Sie bedeutet das: Geld überweisen in Sekunden – rund um die Uhr, ohne Zusatzkosten.

Schnell, sicher und bequem Geld senden

Mit der Echtzeitüberweisung übermitteln Sie Geldbeträge in Sekundenschnelle – direkt über Ihr Online-Banking oder die SpardaBanking App. Die Funktion ist automatisch verfügbar und genauso einfach wie eine klassische SEPA-Überweisung. Einfach bei der Überweisung zusätzlich das Feld Echtzeitüberweisung auswählen - fertig.

Die Einführung der Echtzeitüberweisung basiert auf einer neuen gesetzlichen Vorgabe für den Überweisungsverkehr (EU-Verordnung 2024 / 886 Echtzeitüberweisungen). Ziel der Änderungen ist es, Zahlungen noch schneller, sicherer und transparenter zu gestalten – und gleichzeitig die europaweiten Angebote im Überweisungsverkehr zu vereinheitlichen.

Gut zu wissen:

  • Echtzeitüberweisungen werden online innerhalb von 10 Sekunden ausgeführt. Ab dem 9. Oktober 2025 ist dies auch für beleghafte Überweisungen möglich. Die 10-Sekunden-Frist beginnt hierbei jedoch erst mit der elektronischen Erfassung der Daten durch die Bank.
  • Bei allen Online-Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – ob Standard oder Echtzeit – wird automatisch geprüft, ob Name und IBAN der Empfängerin bzw. des Empfängers übereinstimmen. Diese Empfängerüberprüfung hilft, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
  • Mit der neuen Bezahlfunktion Wero senden, fordern oder teilen Sie Beträge in Sekundenschnelle – direkt vom Smartphone.

Häufige Fragen & Antworten zur Echtzeitüberweisung

Was ist eine Echtzeitüberweisung?
  • Bei Echtzeitüberweisungen in Euro handelt es sich um ein europaweites Überweisungsverfahren, das Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung steht. Die Zahlung wird innerhalb von maximal 10 Sekunden von Ihrem Girokonto ausgeführt, vorausgesetzt, auch der Zahlungsdienstleister der Empfängerin bzw. des Empfängers unterstützt das Echtzeitüberweisungsverfahren.

Ab wann genau gelten die Regeln zur Echtzeitüberweisung?
  • Die Verordnung gilt offiziell erst ab dem 9. Oktober 2025. Wir setzen die neuen Regelungen bereits zum 22. September 2025 um.

Für welche Überweisungen gelten die Regelungen?
  • Die neuen Regelungen betreffen alle Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Sind auch internationale Zahlungen außerhalb Europas betroffen?
  • Nein, diese Regelungen gelten nur für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Internationale Überweisungen außerhalb des EWR sind davon nicht betroffen.

Bleibt die Standardüberweisung bestehen?
  • Ja, Sie können weiterhin wie gewohnt Standardüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätigen.

Sind Echtzeitüberweisungen teurer als Standardüberweisungen?
  • Nein, Echtzeitüberweisungen sind nicht teurer als Standardüberweisungen. Die aktuellen Preise und Gebühren können Sie jederzeit unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Funktionieren Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen?
  • Ja, Echtzeitüberweisungen können 24/7, also auch an Wochenenden und Feiertagen, innerhalb weniger Sekunden ausgeführt werden.

Kann ich Echtzeitüberweisungen auch in einer Sparda-Filiale tätigen?
  • Ja, Echtzeitüberweisungen können ab dem 9. Oktober 2025 nicht nur online, sondern auch direkt vor Ort an einem unserer Standorte durchgeführt werden. 

    Bei beleghaften bzw. nicht elektronisch erteilten Aufträgen zählt der Zeitpunkt, an dem die Daten in unser System eingegeben werden.

Wie können die 10 Sekunden bei einer Echtzeitüberweisung per Beleg eingehalten werden?
  • Ein nicht- elektronisch erteilter Auftrag (zum Beispiel beleghaft) ist zu dem Zeitpunkt zugegangen, an dem wir die Daten in unser System eingeben. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Überweisung in maximal 10 Sekunden.

Wie kann die Ausführung als Echtzeitüberweisung auf einem Beleg kenntlich gemacht werden?
  • Die Beauftragung einer beleghaften Echtzeitüberweisung in Euro kann auf dem Überweisungsbeleg im dafür vorgesehenen Feld durch Ankreuzen kenntlich gemacht werden.

Gibt es Betragsgrenzen für Echtzeitüberweisungen?
  • Echtzeitüberweisungen sind zukünftig ohne Betragsbegrenzung im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer ggf. eingeräumten Kontoüberziehung möglich, soweit keine Höchstbeträge, zum Beispiel im Online-Banking, vereinbart sind.

Kann ich Höchstbeträge für Echtzeitüberweisungen festlegen?
  • Ja, Sie können zusätzlich eigene Höchstbeträge für Echtzeitüberweisungen definieren – im Rahmen der vereinbarten Obergrenzen. Diese können entweder pro Kalendertag oder pro Auftrag festgelegt und jederzeit vor Erteilung einer Echtzeitüberweisung angepasst werden.

Wir sind gern für Sie da