Common Reporting Standard
Mit dem Common Reporting Standard (CRS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) können Staaten untereinander Daten austauschen. So erhalten die Finanzbehörden regelmäßig Finanzinformationen aus dem Ausland, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen. Ziel dabei ist, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Bisher haben sich über 100 Staaten auf diesen Standard verständigt – darunter auch Deutschland.
Wer ist betroffen?
Steuerliche Ansässigkeit bedeutet, dass Sie in dem betreffenden ausländischen Staat unbeschränkt steuerpflichtig sind. In den am CRS teilnehmenden Ländern ist die steuerliche Ansässigkeit an den Wohnsitz, den ständigen Aufenthaltsort oder vergleichbare Kriterien geknüpft. Welche Regelung genau gilt, hängt von den Gesetzen des jeweiligen Staates ab. Sie zahlen für gewöhnlich entweder dort Steuern, wo Ihr Wohnsitz angemeldet ist, oder dort, wo Sie sich die meiste Zeit aufhalten, wenn dieser Aufenthaltsort nicht Ihr angemeldeter Wohnsitz ist.
Was muss ich melden?
Meldepflichtig sind Finanzkonten, also bankübliche Einlagekonten wie Kontokorrent-, Spar- und Termineinlagen, sowie Wertpapierdepots von Kontoinhaberinnen und Kontoinhabern oder wirtschaftlich Berechtigten, die in einem CRS-Land steuerlich ansässig sind. Ebenso meldepflichtig sind Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge sowie Bruttoerlöse aus Einlösung, Veräußerung oder Abtretung von Finanzinstrumenten. Darüber hinaus sind Konten und Depots von natürlichen Personen sowie von Unternehmen bzw. Gesellschaften betroffen, die entweder Sitz, Gründung oder Adresse in einem CRS-Land aufweisen, oder an denen Personen zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind, die in einem CRS-Land steuerlich ansässig sind.
Prüfung Ihrer Kundendaten
Finden wir bei der Überprüfung Ihrer Kundendaten Hinweise darauf, dass Sie in einem ausländischen CRS-Teilnehmerstaat steuerlich ansässig sind, informieren und bitten wir Sie, Ihren Status zur steuerlichen Ansässigkeit zu klären.
Mögliche Hinweise auf eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland sind beispielsweise:
- Es liegt keine deutsche Telefonnummer vor, sondern eine Nummer aus einem anderen CRS-Staat.
- Ihre aktuelle Post- oder Hausanschrift liegt nicht in Deutschland, sondern in einem anderen CRS-Staat.
- Es liegt eine Handlungs- oder Verfügungsvollmacht beziehungsweise Zeichnungsberechtigung zugunsten einer Person mit Anschrift in einem anderen CRS-Staat vor.
Bestätigen oder Widerlegen der steuerlichen Ansässigkeit
Sie können uns auf unsere Anfrage hin bestätigen, dass Sie im Ausland steuerlich ansässig sind. Dann übermitteln wir Ihre Steuerdaten jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Belege einzureichen, um zu beweisen, dass Sie nicht im Ausland ansässig sind. Wenn wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, müssen wir Ihre Kontodaten an das BZSt melden.
Gesetzliche Grundlagen und weiterführende Informationen
Mehr zum Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen:
Haben Sie noch Fragen zum Common Reporting Standard?
FAQ zum Common Reporting Standard
Das könnte Sie auch interessieren
FATCA
FATCA