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Bausparen für junge Leute

Bausparförderung sichern

Sowohl beim Sparen für die eigenen vier Wände als auch beim Finanzieren unterstützt der Staat mit der Bausparförderung. Bausparen wird bestenfalls dreifach staatlich gefördert1: mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage und der Riester-Förderung.

Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie1 gibt es für Einzahlungen in einen Bausparvertrag, wenn Sie Ihr Gespartes für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzen. Pro Bausparer sind das rund 45 Euro im Jahr. Die Wohnungsbauprämie kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren beantragt werden.

Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage1 wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Sie zusätzlich zum Arbeitslohn zum Beispiel in Ihren Bausparvertrag einzahlt. Dies können bis zu 40 Euro pro Monat sein. Zusätzlich sind noch bis zu 43 Euro staatliche Förderung pro Jahr und Arbeitnehmer möglich.

Riester-Förderung
Mit der Riester-Förderung für Wohn-Riester hat der Staat an diejenigen gedacht, die Wohneigentum erwerben, barrierefrei modernisieren oder umschulden möchten. Die Förderung gibt es unabhängig vom Einkommen. Junge Leute bis 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich zur jährlichen Grundzulage1. Für eine Familie mit zwei Kindern, beide geboren nach 2007, können das zum Beispiel bis zu 950 Euro2 im Jahr sein.

Tina, Moritz und Paul zeigen Ihnen, wie Sie von der staatlichen Bausparförderung profitieren

Tina möchte Eigenkapital ansparen.

"Ich möchte Eigenkapital ansparen"

Tina ist 24 Jahre alt, geht viel auf Reisen und träumt von einem eigenen, großen Loft. Sie will Eigenkapital aufbauen. Praktisch, dass es dafür Prämien vom Staat gibt. Tina riestert. Dafür zahlt sie vier Prozent ihres Einkommens in einen riestergeförderten Bausparvertrag. Hierfür erhält sie vom Staat 175 Euro Grundzulage und – weil sie unter 25 Jahre alt ist – den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro plus gegebenenfalls mögliche Steuervorteile.

Moritz spart auf seine erste eigene Wohnung.

"Meine erste eigene Bude"

Moritz ist 16 Jahre alt und geht aufs Gymnasium. Er möchte nach seinem Abitur studieren. Seine Eltern unterstützen ihn dabei. Für seine erste eigene Wohnung zahlen sie deshalb 50 Euro im Monat in seinen Bausparvertrag ein. Das findet Mario klasse. Denn so kann er auch noch zusätzlich 45 Euro Wohnungsbauprämie jährlich vom Staat mitnehmen. Bis zum Studienbeginn hat er etwas Geld angespart, um sich die erste eigene Wohnung einrichten zu können.

Paul nutzt die staatliche Förderung.

"Geld von Chef und Staat"

Paul ist Versicherungskaufmann. Sein Chef zahlt ihm monatlich 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Die VL erhält er in einen Bausparvertrag. Da er die geltende Einkommensgrenze für die staatliche Arbeitnehmersparzulage nicht überschreitet, nimmt er zusätzlich zum Geld vom Chef die Arbeitnehmersparzulage vom Staat mit – und das sind 43 Euro im Jahr.

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1 Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
2 Bei Berechtigung. Beispiel für Verheiratete: zwei rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit zwei Kindern, zwei Verträge, jährliche Einzahlungen von 4 Prozent des jeweiligen Bruttovorjahreseinkommens abzüglich gewährter Zulagen, mindestens 60 Euro. Die 950 Euro enthalten zweimal 175 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage (Berechnung für Kinder, die ab 2008 geboren sind).

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